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Ergotherapie, Behandlungsformen

Ergotherapie, Behandlungsformen

Übersicht & Allgemeines

Hier finden sie einige Angebote und Behandlungsformen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Wahl der Vorgehensweise ergibt sich aufgrund ärztlicher Diagnose sowie nach unserer ergotherapeutischer Befundaufnahme. Sollte sich Ihr Anliegen darin nicht widerspiegeln, so sprechen sie uns gerne darauf an.
Grundsätzliches zur ergotherapeutischen Verordnung
  • Für die Ergotherapie ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich. Je nach Kostenträger (gesetzl. Krankenversicherungen, private Krankenversicherungen oder BG), sind unterschiedliche Regelungen vorgesehen.
  • Verordnungen der gesetzlichen Versicherungen sind 28 Tage, von der Ausstellung bis zur ersten Behandlung, gültig. Andernfalls muss eine neue Verordnung ausgestellt werden. Verordnungen können durch Ärzte- bzw. Fachärzte sowie von Psycholog*innen ausgestellt werden.
  • Zuzahlungen sind in der Regel, sofern keine Befreiung vorliegt, von allen Versicherten Personen ab 18 Jahre zu leisten. Der Gesetzgeber hat folgendes festgelegt: 10,00 € Verordnungsblattgebühr sowie Behandlungsbeteiligungen von 10 % je Einheit. Diese Zuzahlungen werden uns bei der Abrechnung abgezogen und müssen Ihnen von uns separat in Rechnung gestellt werden. Dadurch ergibt sich für kein Extrahonorar. Weitere private Zuzahlungen sind in den Heilmittelrichtlinien nicht vorgesehen und durch den Gesetzgeber ausgeschlossen.
  • Die Behandlungshonorare für private Krankenversicherungen (PKV) sowie für Beihilfeversicherte werden vor der Behandlung festgelegt. Bitte prüfen Sie immer vor Behandlungsbeginn in welchem Rahmen ergotherapeutische Leistungen in Ihren Verträgen abgedeckt sind. Selbstzahler*innen benötigen in jedem Fall eine Verordnung oder eine ärztliche Bescheinigung. Ohne dem ist auch hier keine ergotherapeutische Behandlung zulässig. Das Behandlungshonorar hier hat den gleichen Faktor wie bei Mitglieder*innen von Privatversicherungen. Wir klären Sie über die vertraglichen Konditionen auf und vereinbaren ebenfalls den erforderlichen zeitlichen Behandlungsrahmen.